Bandagen: Regulierung und Erstattung in der GKV | Gelbe Liste

2021-11-29 09:22:40 By : Ms. Eileen Yu

Verbände können nach §31 SGB V grundsätzlich verordnet und erstattet werden. Hier finden Sie Informationen zur Verschreibung und Erstattung.

Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben Anspruch auf die Versorgung mit Verbandsmaterial nach § 31 Abs. 1 SGB V. Verbandsmaterial kann verordnet werden. Sie fallen nicht unter die Ausschlussregelung nach § 34 Abs. 1 S. 1 SGB V von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und auch nicht unter die Verordnung für arzneimittelähnliche Medizinprodukte nach § 31 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB V.

Alle Verbände werden von Ihnen als zugelassener Vertragsarzt nach § 31 Abs. 1 SGB V verordnet.

Bandagen können verordnet werden. Sie fallen nicht unter die Ausschlussregelung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 SGB V für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel. Basisrezeptoption im Rahmen von Individualrezepten. Es gibt keine Unterscheidung zwischen traditioneller und hydroaktiver Wundversorgung. Bandagen sind grundsätzlich als Sprechstunde verordnet. Regionale Besonderheiten der hydroaktiven Wundversorgung sind in den Sprechstundenbedarfsvereinbarungen geregelt.

Die Verordnungen von Verbänden sind Bestandteil des Medikamenten-Standardvolumens. Bandagen können im Namen des Patienten auf Kosten der GKV verordnet werden und sind weder Hilfs- noch Pflegemittel. Daher ist es wichtig, Hilfsmittel und Bandagen immer auf separater Verordnung zu verschreiben.

Der Arzt wählt das Verbandmaterial / Set unter Berücksichtigung der medizinischen Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit aus.

Patienten mit Langzeittherapien (zB Typ-II-Diabetes, chronische Wundpatienten) können im Einzelfall als Praxisschwerpunkt in Anspruch genommen werden. Die Dokumentation erfolgt durch Nennung von Name, Geburtsdatum, Diagnose und ggf. Nennung des Medikaments / Verbandmaterials oder der Therapieform. Diese Liste ist dann vierteljährlich mit der Abrechnung an die zuständige Abrechnungsstelle (LKV) zu senden. Versatz tritt auf, wenn das Zielvolumen überschritten wird.

Die Aut-idem-Regelung nach § 73 Abs. 5 SGB V gilt nicht für Bandagen. Bandagen gehören als Medizinprodukte nicht zu den Arzneimitteln und sind von dieser Regelung ausgenommen. Auch für Bandagen gilt das verbindliche Einfuhrkontingent für Arzneimittel nicht.

Im Gegensatz zu Arzneimitteln ist es in Ihrer Rezeptdatenbank des YELLOW LIST PHARMINDEX nicht möglich, einheitliche Abrechnungspreise zu hinterlegen, da der Abrechnungspreis für Verbände je nach Bundesland, Leistungserbringer, Kostenträger und Verordnungsart variiert. Es berechnet sich aus dem

Für Sanitätshäuser gelten gesonderte Abrechnungsmodalitäten.

BVMed - Bundesverband Medizintechnik eV

Helfen Sie Ihren Patienten, die Hürden beim Abnehmen zu überwinden!

Corona betrifft nicht nur die Wirtschaft und das Gesundheitssystem: Die Folgen sind auch psychosozialer Natur. Die dunkle Jahreszeit macht es noch schwieriger.

Da der Starttermin des E-Rezepts feststeht, hat die KBV eine neue Richtlinie festgelegt. Demnach kann bei technischen Schwierigkeiten im Einzelfall auf die Papierform zurückgegriffen werden.

Eine Influenza-Infektion scheint das Parkinson-Risiko langfristig zu erhöhen. Gilt das auch für andere Infektionskrankheiten?

Die EMA hat mit der Prüfung des Antrags auf eine bedingte Zulassung für den Corona-Impfstoff Nuvaxovid (auch bekannt als NVX-CoV2373) von Novavax begonnen.

Chargentests und Herstellerrückrufe.

Aktuelle Lieferengpässe und Verfügbarkeit.

Hier können Sie nach Symptomen nach seltenen Krankheiten suchen:

Seltene Erkrankungen von A bis Z. Fokus auf seltene Erkrankungen

Wöchentliche Top-News für Ärzte und Apotheker.

14-tägliche Updates zu Neuigkeiten in der Kardiologie und Angiologie.

Wöchentliche Updates zu Neuigkeiten in der Krebsmedizin.

Diese Website ist von der Health On the Net Foundation für vertrauenswürdige medizinische Informationen zertifiziert. Klicken Sie hier, um das zu überprüfen.

Yellow List Online ist ein Online-Dienst der Vidal MMI Deutschland GmbH (Vidal MMI) und bietet Nachrichten, Informationen und Datenbanken für Ärzte, Apotheker und andere medizinische Fachkreise. Der YELLOW LIST PHARMINDEX ist ein führendes Verzeichnis von Wirkstoffen, Arzneimitteln, Medizinprodukten, Diätetik, Nahrungsergänzungsmitteln, Bandagen und Kosmetika.